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Beiträge vom Januar, 2013

Übergangsvorschrift zu den Prüfungsfahrzeugen ab dem 19. Januar 2013

Montag, 14. Januar 2013 13:17

Letzte Woche (2. KW) hat uns eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums erreicht, die zur wichtigen Klärung von offenen Fragen geführt hat.

Hier alle Übergangsregelungen auf einen Blick:

1. Oktober 2013: Die Übergangsregelung vom 1. Juli 2004 endet: Betrifft die Nutzfahrzeugklassen C/CE, D/DE hauptsächlich:  zgM, ABS.

1. Januar 2014: Klasse A Prüfungsfahrzeuge mindestens 595 ccm, 175 kg Leermasse u. 50 kW Motorleistung.

9. Januar 2017: Alle anderen Prüfungsfahrzeuge müssen den neuen Regeln entsprechen. Z.B. in der

Klasse A2: 395 ccm Mindesthubraum oder in der Klasse BE die neuen Regeln mit der zulässigen Gesamtmasse der Kombination über 4,25 t.

Das heißt vor allem, dass alle bisher verwendeten BE Prüfungszüge bis 18. Januar 2017 weiter verwendet werden dürfen, auch wenn die Kombination unter 3,5t zgM hat.

Vorsicht: Direkt ab 19. Januar 2013 dürfen nicht alle alten BE-Züge zur Ausbildung B 96 benutzt werden! Hier muss auf eine zulässige Gesamtmasse der Kombination von über 3,5 t geachtet werden.

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Automatik-Regelung ist geklärt

Montag, 14. Januar 2013 12:40

Mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) tritt am 19. Januar 2013 eine wichtige Änderung in Kraft:

Wenn der Fahrerlaubnisbewerber eine Klasse B ohne Beschränkung besitzt, können in den Nutzfahrzeugklassen (C1, C, D1, D) Automatikfahrzeuge für die Ausbildung und Prüfung verwendet werden. Ohne Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

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