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Beiträge vom Mai, 2016

Trikes doch wieder mit der Klasse B fahrbar!

Freitag, 27. Mai 2016 10:00

Der Entwurf der elften Änderungsverordnung wurde gerade veröffentlicht. Sie wird voraussichtlich am 17.06.16 vom Bundesrat beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Bei Mofas, neuerdings auch dreirädrig möglich, wird die Einsitzigkeit gestrichen. Aber Vorsicht: die Betriebserlaubnis muss geändert werden!
  • Gedrosselte Klasse A 2 Motorräder dürfen max. 70 kW Ausgangsleistung haben. Ein Besitzstand bei bestehenden Fahrerlaubnissen wird es geben, allerdings nur im Inland!
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird in Zukunft auch wieder für dreirädrige Fahrzeuge gelten, allerdings nur im Inland und über 15 kW erst mit 21 Jahren.
  • Die Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E werden nur noch für fünf Jahre erteilt (wie C+D)
  • Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis dürfen frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Dies ist bei den meisten Fahrerlaubnisbehörden bereit so gehandhabt worden.

Der Entwurf:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/253-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Thema: Expertentipp, Frankfurt | Kommentare (0) | Autor:

Vorsicht bei der Neuanschaffung von BE Anhängern

Freitag, 27. Mai 2016 10:00

Achten Sie auf die Breite!

Da in der Vergangenheit in Fachkreisen viel über die Breite des BE Prüfungs-Anhängers (FeV Anlage 7, Vorschriften Anhänger BE) diskutiert wurde, hatten wir in der aktuellen 11. Änderungsverordnung auf eine Änderung dieser Anlage gehofft.

Das Problem ergibt sich bei Standard-Anhängern mit außen stehenden Rädern:

Beispiel Golf 7: Breite lt. Zul. Bescheinigung (Feld 19) 1790-1799 mm

Anhängeraufbau somit min. 1,80 m. Plus außen stehende Räder 2 x25 cm = 50 cm

ergibt eine Anhänger Gesamtbreite von min. 2.30 m, unangenehm zu fahren.

Der Bund-Länder-Fach Ausschuss hatte im März 2012 eine spezielle Regelung für solche Anhänger beschlossen, dies war aber rechtlich sehr bedenklich. Dieser damals auch von den Fahrlehrer Verbänden verbreitete Beschluss wurde später wegen Urheberrechtsproblemen der verwendeten Bilder zurückgezogen.

Eine Nachfrage von uns bei verschiedenen TÜV Prüfstellen ergab, dass immer noch einige Prüfstellen sich an diesem Beschluss orientieren. Vorsicht, hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage!

Wir werden voraussichtlich für unsere Fahrlehrerausbildung einen sogenannten Hochdecker anschaffen, bei diesem ist dann die Aufbaubreite gleich Gesamtbreite. Ein Beispiel: http://www.unsinn.de/anhaenger/tandem-hochlader-bis-3060-mm-innenlaenge/ natürlich mit Plane-Spriegel Aufbau. Preis mit Aufbau ca. 4.400,- € (Brutto)

Der einzige Nachteil dieser Variante ist die Ladehöhe von 57 cm, was zum Verladen von Motorrädern etwas schwierig ist.

Wir warten aber noch mit einer Neuanschaffung, da wir noch eine Klärung seitens des Bundes-Ministeriums erwarten.

Zum Thema zulässige Gesamtmasse:

Der Golf 7 hat eine zGm von 1820 kg, der Anhänger 2600 kg, Zug somit 4420 kg. Gefordert in der Anlage 7 sind 4250 kg.

In der Zul. Bescheinigung des Golfs steht im Feld 7: techn.zul. Ges-Masse d. Zugkombination: 3370 kg. Technisch ist gleichbedeutend mit tatsächlich, somit auch kein Problem.

Die anderen Anforderungen an den Anhänger der Anlage 7 stellen kein Problem dar, erwähnenswert wäre noch, dass der Anhänger für die Zulassung Tempo 100 km/h geeignet sein muss, der Zug aber nicht, was auch mit der Kombination mit dem Golf nicht möglich wäre.

Thema: Expertentipp, Frankfurt | Kommentare (0) | Autor: