Was bringt uns die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ?
Samstag, 24. Dezember 2016 9:07
Nachdem die 11. Änderungsverordnung der FeV bereits seit Anfang des Jahres in den Fachgremien diskutiert wurde, hat man den Entwurf im Juli 2016 im Bundesrat von der Tagesordnung genommen. Jetzt am 16.12.16 wurde diese Änderungsverordnung beschlossen. Da der Beschluss des Bundesrats beinhaltet, dass Teile der Änderung Anfang 2017 verkündet werden sollen und andere Teile im Ministerium überarbeitet werden sollen müssen wir die Verkündigung der Verordnung (auch in Teilen) abwarten.
Folgendes wurde jetzt im Bundesrat beschlossen:
- Mofas dürfen zukünftig zweisitzig mit Beifahrer betrieben werden. Mofas dürfen auch drei und vierrädrig sein.
- Ein gedrosseltes Motorrad der FE Klasse A2 darf maximal 70 kW Ausgangsleistung haben.
- Mit der FE Klasse B dürfen zukünftig wieder dreirädrige KFZ gefahren werden, allerdings gilt die Regel nur national. Bei Fahrzeugen über 15 kW gilt auch nach wie vor das Mindestalter 21. Jahre.
- Neue Regeln zur Beförderung von Personen für die FE Klassen C1,D1, C und D
- Eine FE darf erst 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragt werden.
- Die FE Klassen C1 und D1 werden nur noch für 5 Jahre erteilt. Dies gilt auch für FE Klassen, die seit dem 19.01.2013 erteilt wurden.
- Die teilweise bereits in den Medien veröffentlichte Liste über das Vorziehen des Zwangsumtauschs alter Führerscheine ist in der 11. Änderungsverordnung nicht mehr enthalten.
Spezialfragen zu den Neuerungen:
Frage:
Dürfen jetzt auf allen zweisitzigen Mofas Beifahrer mitgenommen werden?
Antwort:
Entscheidend ist die Betriebserlaubnis, diese muss den Zweipersonenbetrieb zulassen. Außerdem muss das Mofa für den Zweipersonenbetrieb versichert werden.
Frage:
Darf ich mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die nach dem 18.1.2013 (bis Dez16) erteilt wurde, auch im Jahr 2017 ein auf 35 kW gedrosseltes Motorrad fahren, das ursprünglich über 70 kW leistet?
Antwort:
Ja, dies sieht § 76 FeV ausdrücklich vor.
Frage:
Darf ich auch mit einer FE Klasse B, die vor Inkrafttreten der neuen Regelung erteilt wurde Trikes (und andere Dreiräder) fahren?
Antwort:
Ja. Die neue Regelung gilt für alle FE Klassen B.
Frage:
Sind in den FE Klassen A1 und A weiterhin die dreirädrigen KFZ enthalten?
Antwort:
Ja diese Regelungen bleiben bestehen.
Thema: Frankfurt | Kommentare (6) | Autor: Ingo Kunzi