Übergangsregelungen für Klasse A Prüfungsfahrzeuge verlängert
Die EU hat ihre Richtlinie zur Regelung der Prüfungsfahrzeuge geändert und damit die Übergangsregelung für die bisher verwendeten Prüfungsfahrzeuge der Klasse A (44kW, keine Mindest-Leermasse) vom 31.12.2013 auf den 31.12.2018 verlängert.
Für die meisten Fahrschulen dürfte die Änderung keine größere Rolle spielen, da die meisten in den Fahrschulen verwendeten Motorräder die neuen Regeln (min. 50 kW, min. 600 ccm, min. 175 kg) bereits erfüllen.
Aber die Fahrschulen, die z.B. eine KTM 690 oder manche Modelle von BMW verwenden, können diese noch sorglos bis zum 31.12.2018 weiter verwenden.
Die Änderung wird voraussichtlich mit der 10. Änderungsverordnung zur FeV in nationales Recht umgesetzt.