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Urteil zur Mehrwertsteuer mit erheblicher Sprengkraft!

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Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg ( Aktenzeichen 5 V 5144/15 ) sollen u. a. die Umsätze der Fahrerlaubnisklassen A und B von der Umsatzsteuer befreit sein.

Grundlage dieses Urteils ( hier nachlesen ) ist, dass der nationale Gesetzgeber gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen aus der Mehrwertsteuerssystemrichtlinie ( MwStSystRL /Europa ) wohl nicht hinreichend in nationales Recht umgesetzt hat.

Die Befreiung der Leistungen ( z. B. der Klassen A und B ) kann für die Fahrschule zu weitreichenden Konsequenzen führen.

In weiteren „ Expertentipps“ werden wir die möglichen steuerlichen Auswirkungen dieses Urteils auf die gesamte Branche zeitnah beleuchten. Dabei geht es u. a. um:

  • Die Auswirkungen der rückwirkenden 5 jährigen Berichtigungsmöglichkeit der Vorsteuer im Umsatzsteuergesetz.
  • Die notwendige Berichtigung der Ausgangsrechnungen.
  • Mögliche Erstattungsansprüche der Fahrschüler
  • Den Wegfall der Vorsteuerabzugsmöglichkeit beim Erwerb eines Kfz`s.
  • Mögliche Auswirkungen auf die angemieteten Fahrschulräumlichkeiten.
  • Weitere Auswrikungen auf die Branche

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt und das Urteil weitreichende, und zum Teil unterschiedliche Wirkungen auf die Fahrschulen haben kann. Da es sich jedoch um ein erstinstanzliches Urteil handelt muss vor voreiligen Aktionen gewarnt werden. Am Besten Sie besprechen das Urteil auch mit Ihrem Steuerberater.

Wir halten Sie jedenfalls weiter auf dem Laufenden!

Ihr DVPI Team

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Datum: Montag, 7. Dezember 2015 14:23
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2 Kommentare

  1. 1

    Hallo Leute,
    es glaubt ja wohl niemand wirklich das es eine rückwirkende Regelung geben wird weil nicht durchführbar. Wenn überhaupt dann eine Regelung in die Zukunft.

  2. 2

    Guten Tag,
    Sie schreiben in den möglichen Auswirkungen eines rechtskräftigen Urteils, von einer möglichen Rückerstattung der Mwst. an den Fahrschülern. Wie kann das überhaupt möglich sein, solange diese Fahrschüler ihre Mwst. nicht irgendwo geltend machen können, da Privatpersonen?
    Außerdem kann jeder seine Preise so gestalten wie er möchte unabhängig davon, ob diese eine Mwst. enthalten oder nicht. Desweitere ist die Mwst. ein durchlaufender Posten nur bei Geschäften zwischen zwei Geschäftspartner, die beide Mwstpflichtig sind oder täusche ich mich?

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