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Spannende Neuerungen in der BKF Aus- und Weiterbildung

REFORM road sign

Lange hat es gedauert, bis die erste wirkliche Reform des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrQG) und der dazugehörigen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrQV) zustande kam. Nun ist es fast so weit. Am 25.11.2016 wurde vom Bundesrat die erste Änderungsverordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung beschlossen. Bereits im September wurde die Änderung des BKrQG vom Bundestag verabschiedet, was nun zeitnah auch verkündet werden sollte. Damit könnten die neuen Regelungen noch in diesem Jahr wirksam werden. Wie schnell die Behörden die neuen Vorgaben jedoch umsetzen können bleibt abzuwarten. Selbstverständlich werden wir Sie umgehend informieren, wenn das Gesetz verkündet wird.

Woman truck driver leaning out the drivers side window.

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

  • Kurse für die beschleunigte Grundqualifikation und BKF Weiterbildungen müssen spätestens bis fünf Tage vor Kursbeginn angemeldet werden.
  • Bei den BKF- Weiterbildungen müssen mindestens drei verschieden Kenntnisbereiche abgedeckt werden.
  • Die Aufsichtsbehörde muss mindestens alle zwei Jahre den Unterricht vor Ort unangekündigt überprüfen.
  • Die Aufsichtsbehörde kann jederzeit einer Ausbildungsstätte die Durchführung von beschleunigter Grundqualifikation und BKF Weiterbildung untersagen, wenn der Unterricht nicht in Form und Umfang wie vorgeschrieben stattgefunden hat, oder ein Schüler nicht am Umfang wie bescheinigt teilgenommen hat. Bußgelder bis 20.000.-€ sind möglich.
  • Ausbilder und Ausbilderinnen müssen sich alle vier Jahre drei Tage fortbilden.
  • Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten dürfen die Grundqualifikationen und BKF Fortbildungen nur in den eigenen Schulungsräumen durchführen.
  • Die maximale Schülerzahl wurde auf 25 festgelegt, allerdings kann die Aufsichtsbehörde bei entsprechenden Räumlichkeiten auch eine größere Anzahl zulassen.
  • Die Anwendung des Gesetzes wurde auf die Beförderung von Gütern und Personen beschränkt, das heißt Leerfahrten können auch ohne die Schlüsselzahl 95 im Führerschein durchgeführt werden.
  • Die Schweiz wurde als Teil der Umsetzer des Gesetzes mit aufgenommen.

 

 

Im Download können Sie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen nachlesen:

Hier geht es zum Download:

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

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Datum: Freitag, 2. Dezember 2016 12:38
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