Umsatzsteuerbefreiung
EuGH: Fahrschulen weiterhin umsatzsteuerpflichtig für die Klassen B und C1.
Der EUGH hat nun das lang erwartete Urteil zur Mehrwertsteuerpflicht von Fahrschulen für die Klassen B und C1 gesprochen und diese bejaht. Lesen Sie hier die Pressemitteilung und das Urteil: