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Umsatzsteuerbefreiung

EuGH: Fahrschulen weiterhin umsatzsteuerpflichtig für die Klassen B und C1.

Der EUGH hat nun das lang erwartete Urteil zur Mehrwertsteuerpflicht von Fahrschulen für die Klassen B und C1 gesprochen und diese bejaht. Lesen Sie hier die Pressemitteilung und das Urteil:

Pressemitteilung

Urteil


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Datum: Samstag, 16. März 2019 11:17
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