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DVPi Expertentipp August 2012

Klasse L wird aufgewertet!

Mit Bundesratsbeschluss vom Juni 2012 wurde die maximale Geschwindigkeit der Klasse L für landwirtschaftliche Zugmaschinen, die auch für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden von 32 km/h auf 40 km/h angehoben. Aber Vorsicht die Höchstgeschwindigkeit mit Anhängern bleibt bei 25 km/h. Zu den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Staplern und Flurförderfahrzeugen bis 25 km/h kommt jetzt zusätzlich noch der selbstfahrende Futtermischwagen, auch bis 25 km/h dazu.

Quelle: http://www.lbfmuc.de/pdf/bundesrat/bundesrat_20120615.pdf

BE-Züge dürfen für B 96 Ausbildung benutzt werden!

Mit gleichem Bundesratsbeschluss wurde das Ausbilden B 96 mit dem BE Zug erlaubt! So brauchen die Fahrschulen für beide Klassen nur einen Ausbildungszug. Dies ist ein absolutes Novum, noch nie durfte eine Ausbildung mit einem klassenfremden Fahrzeug gemacht werden. Hier hat man sich endlich mal getraut eine sinnvolle, praxisgerechte, kostensparende Entscheidung zu treffen.

Das gilt nicht für vorhandene BE-Züge unter 3,5t die in der Übergangsregelung für die BE Ausbildung noch bis 18.01.2017benutzt werden dürfen.

Quelle: http://www.lbfmuc.de/pdf/bundesrat/bundesrat_20120615.pdf

Automatik-Regelung wird verändert!?

Bei der EU arbeitet man zurzeit an einem Anhang zur 3. EU-Führerschein-Richtlinie. Der Entwurf liegt uns bisher nur in englischer Sprache vor. Geplant ist, wenn die Klasse B ohne Beschränkung vorhanden ist, für die Nutzfahrzeugklassen (C1, C, D1, D) Automatikfahrzeuge für die Fahrerlaubnis-Prüfungen verwenden zu können,ohne Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe!

Es ist realistisch, dass diese Regelung auch bis zum 19.1.2013 in Kraft tritt. Wir empfehlen bei Neuanschaffungsplänen dies zu berücksichtigen und die endgültige nationale Umsetzung abzuwarten.

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Datum: Freitag, 3. August 2012 13:46
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