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Bundesratsbeschluss zur Änderung der FeV

Der Bundesrat hat am 14.12.2012 die 8. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beschlossen! Das sollten Sie wissen:

Der Beschluss des Bundesrats vom 14.12.2012 hat den bekannten Entwurf der 8. Änderungsverordnung mit einer Ausnahme bestätigt.

Die Mindestalter-Regelung in der Klasse D wurde dahin gehend geändert, dass ausgebildete Berufskraftfahrer, bzw. die ausgebildete Fachkraft im Fahrbetrieb ab 19. Januar 2013 auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres im Ausland Kraftfahrzeuge der Klasse D führen dürfen.

Die von uns bereits veröffentlichen Regeln für die Prüfungsfahrzeuge wurden somit, wie im Entwurf geplant, bestätigt. Offen bleibt die Übergangsregelung für die Weiterbenutzung der BE Fahrzeugkombinationen nach altem Recht.

Die am 17.12.2013 vom TÜV Nord veröffentliche Information(1) enthält, genauso wie das süddeutsche Fahrlehrermagazin Ausgabe Dezember(2), die Aussage dass BE Prüfungszüge unter 3,5 t zgM nicht unter die Übergangsregelung fallen und somit ab 19.01.2013 nicht mehr als Prüfungsfahrzeuge akzeptiert werden. Es wird argumentiert, dass diese Züge nach neuem Recht keine BE Züge mehr sind.

Da wir diese Vorgehensweise nicht im Sinne einer Übergangsregelung verstehen, haben wir eine Anfrage an das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin gesandt, mit der Bitte um Prüfung.

(1) Quelle: EU-Fuehrerscheinrichtlinie-Uebergangsregelungen-2012-12-17 (abgerufen am 20.12.2012 von www.fahrlehrerverband-nordrhein.de/Aktuelles/aktuelles.html)

(2) Quelle: Fahrschulpraxis, Ausgabe Dezember 2012, Seite 642

www.dvpi.de

Autor:
Datum: Freitag, 21. Dezember 2012 11:34
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