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Automatik-Regelung ist geklärt

Mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) tritt am 19. Januar 2013 eine wichtige Änderung in Kraft:

Wenn der Fahrerlaubnisbewerber eine Klasse B ohne Beschränkung besitzt, können in den Nutzfahrzeugklassen (C1, C, D1, D) Automatikfahrzeuge für die Ausbildung und Prüfung verwendet werden. Ohne Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

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Datum: Montag, 14. Januar 2013 12:40
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