Übergangsvorschrift zu den Prüfungsfahrzeugen ab dem 19. Januar 2013
Letzte Woche (2. KW) hat uns eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums erreicht, die zur wichtigen Klärung von offenen Fragen geführt hat.
Hier alle Übergangsregelungen auf einen Blick:
1. Oktober 2013: Die Übergangsregelung vom 1. Juli 2004 endet: Betrifft die Nutzfahrzeugklassen C/CE, D/DE hauptsächlich: zgM, ABS.
1. Januar 2014: Klasse A Prüfungsfahrzeuge mindestens 595 ccm, 175 kg Leermasse u. 50 kW Motorleistung.
9. Januar 2017: Alle anderen Prüfungsfahrzeuge müssen den neuen Regeln entsprechen. Z.B. in der
Klasse A2: 395 ccm Mindesthubraum oder in der Klasse BE die neuen Regeln mit der zulässigen Gesamtmasse der Kombination über 4,25 t.
Das heißt vor allem, dass alle bisher verwendeten BE Prüfungszüge bis 18. Januar 2017 weiter verwendet werden dürfen, auch wenn die Kombination unter 3,5t zgM hat.
Vorsicht: Direkt ab 19. Januar 2013 dürfen nicht alle alten BE-Züge zur Ausbildung B 96 benutzt werden! Hier muss auf eine zulässige Gesamtmasse der Kombination von über 3,5 t geachtet werden.