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Die 3 wichtigsten Änderungen der neuen FEV für Fahrlehrer

Freitag, 11. April 2014 18:51

Die 3 wichtigsten Änderung der neuen FEV für FahrlehrerDie 10. Änderungsverordnung der FEV wurde heute, 11.04.2014, vom Bundesrat beschlossen. Sie tritt am 1.05.2014 in Kraft. Hier die 3 wichtigsten Änderungen für Fahrlehrer.

 

1. Neuregelung der Schutzkleidung bei Zweirad-Fahrerlaubnisprüfungen:

Ab 01.05.2014 müssen bei Fahrerlaubnisprüfungen der Klassen AM, A1, A2 und A Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Stiefel, Motorrad-Handschuhe und Motorrad-Helm tragen.

Genauere Informationen können Sie in unserem Expertentipp vom Januar 2014 Nachlesen. Wor wir uns schon ausgiebig mit der kommenden Verpflichtung für Schutzkleidung bei der Motorradprüfung beschäftigt haben.

An dieser Stelle möchten wir gerne auf die Empfehlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg zum Thema Motorradschutzkleidung verweisen, die wir absolut unterstützen.

 

2. Mindestalterregelung Klasse C und D:

Das Mindestalter für Fahrer von Einsatzfahrzeugen der Rettungsdiensten, Feuerwehr, THW Katastrophenschutz und Polizei beträgt für Bewerber der Klassen C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre.

 

3. Klarerstellung zur Übergangsregelungen zu den Motorrad-Prüfungsfahrzeugen:

  • Alle bisher verwendbaren Prüfungsfahrzeuge der Klasse A beschränkt (auch die Kawa EL 252) dürfen bis 18.01.2017 für die Ausbildung und Prüfung der Fahrerlaubnis Klasse A2 verwendet werden.
  • Alle bisher benutzbaren Fahrzeuge der Klasse A (44 kW, auch unter 600 cc und unter 180 kg Leergewicht) dürfen bis 31.12.2018 weiterverwendet werden!

Diese Teile der Verordnung treten am 01.05.2014 in Kraft!

Die komplette Änderungsverordnung finden Sie im Downloadbereich.

Wir freuen uns über Ihre Meinung und Kommentare zum Thema im Kommentarbereich.

 

Autor:

Eckhard Vollmer
DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de

Eckhard Vollmer

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Übergangsregelungen für Klasse A Prüfungsfahrzeuge verlängert

Freitag, 18. Oktober 2013 15:37

Kolonne_IIIDie EU hat ihre Richtlinie zur Regelung der Prüfungsfahrzeuge geändert und damit die Übergangsregelung für die bisher verwendeten Prüfungsfahrzeuge der Klasse A (44kW, keine Mindest-Leermasse) vom 31.12.2013 auf den 31.12.2018 verlängert.

Für die meisten Fahrschulen dürfte die Änderung keine größere Rolle spielen, da die meisten in den Fahrschulen verwendeten Motorräder die neuen Regeln (min. 50 kW, min. 600 ccm, min. 175 kg) bereits erfüllen.

Aber die Fahrschulen, die z.B. eine KTM 690 oder manche Modelle von BMW verwenden, können diese noch sorglos bis zum 31.12.2018 weiter verwenden.

Die Änderung wird voraussichtlich mit der 10. Änderungsverordnung zur FeV in nationales Recht umgesetzt.

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Übergangsvorschrift zu den Prüfungsfahrzeugen ab dem 19. Januar 2013

Montag, 14. Januar 2013 13:17

Letzte Woche (2. KW) hat uns eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums erreicht, die zur wichtigen Klärung von offenen Fragen geführt hat.

Hier alle Übergangsregelungen auf einen Blick:

1. Oktober 2013: Die Übergangsregelung vom 1. Juli 2004 endet: Betrifft die Nutzfahrzeugklassen C/CE, D/DE hauptsächlich:  zgM, ABS.

1. Januar 2014: Klasse A Prüfungsfahrzeuge mindestens 595 ccm, 175 kg Leermasse u. 50 kW Motorleistung.

9. Januar 2017: Alle anderen Prüfungsfahrzeuge müssen den neuen Regeln entsprechen. Z.B. in der

Klasse A2: 395 ccm Mindesthubraum oder in der Klasse BE die neuen Regeln mit der zulässigen Gesamtmasse der Kombination über 4,25 t.

Das heißt vor allem, dass alle bisher verwendeten BE Prüfungszüge bis 18. Januar 2017 weiter verwendet werden dürfen, auch wenn die Kombination unter 3,5t zgM hat.

Vorsicht: Direkt ab 19. Januar 2013 dürfen nicht alle alten BE-Züge zur Ausbildung B 96 benutzt werden! Hier muss auf eine zulässige Gesamtmasse der Kombination von über 3,5 t geachtet werden.

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Bundesratsbeschluss zur Änderung der FeV

Freitag, 21. Dezember 2012 11:34

Der Bundesrat hat am 14.12.2012 die 8. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beschlossen! Das sollten Sie wissen:

Der Beschluss des Bundesrats vom 14.12.2012 hat den bekannten Entwurf der 8. Änderungsverordnung mit einer Ausnahme bestätigt.

Die Mindestalter-Regelung in der Klasse D wurde […]

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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge für die Klassen BE und B96 ab 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 15:15

Klasse BE

Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß § 30a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit mehr als 4250 kg, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind.

[…]

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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge der Klassen C, D und T ab dem 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 15:14

Klasse C

Fahrzeuge der Klasse C

[…]

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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge AM bis A ab dem 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 14:54

Klasse AM:

Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.

[…]

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Klarheit über die Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge 2013

Mittwoch, 2. Mai 2012 14:37

Der Bund-Länder-Fachausschuss hat in einer Sitzung die noch offenstehenden Fragen zu Prüfungsfahrzeugen geklärt.

Sonderregelung für BE-Anhänger mit neben dem Aufbau stehenden Rädern: […]

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