Trikes doch wieder mit der Klasse B fahrbar!
Freitag, 27. Mai 2016 10:00
Der Entwurf der elften Änderungsverordnung wurde gerade veröffentlicht. Sie wird voraussichtlich am 17.06.16 vom Bundesrat beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Bei Mofas, neuerdings auch dreirädrig möglich, wird die Einsitzigkeit gestrichen. Aber Vorsicht: die Betriebserlaubnis muss geändert werden!
- Gedrosselte Klasse A 2 Motorräder dürfen max. 70 kW Ausgangsleistung haben. Ein Besitzstand bei bestehenden Fahrerlaubnissen wird es geben, allerdings nur im Inland!
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird in Zukunft auch wieder für dreirädrige Fahrzeuge gelten, allerdings nur im Inland und über 15 kW erst mit 21 Jahren.
- Die Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1E werden nur noch für fünf Jahre erteilt (wie C+D)
- Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis dürfen frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Dies ist bei den meisten Fahrerlaubnisbehörden bereit so gehandhabt worden.
Der Entwurf:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/253-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Thema: Expertentipp, Frankfurt | Kommentare (0) | Autor: Ingo Kunzi