Klarheit über die Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge 2013
Der Bund-Länder-Fachausschuss hat in einer Sitzung die noch offenstehenden Fragen zu Prüfungsfahrzeugen geklärt.
Sonderregelung für BE-Anhänger mit neben dem Aufbau stehenden Rädern:
Der Aufbau darf gegenüber der Fahrzeugbreite 2x um das Maß der Kotflügelbreite (max. 2 x 250mm = 500mm) weniger breit sein, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Der Aufbau muss so breit sein, wie die Heckscheibe des Zugfahrzeugs.
- Der Anhänger muss so hoch sein, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel möglich ist. (Anhängermindesthöhe Oberkante Heckscheibe Zugfahrzeug).
Sonderformen sind zulässig, wenn der Aufbau im mittleren, sichtrelevanten Bereich geschlossen ist (z.B. Tankaufbau) und ansonsten die Anforderungen (z.B. Sicht nach hinten nur über Außenspiegel) erfüllt werden.
Das 600cc – Dilemma wurde mit einer Vorgriffsregelung vom Bundesverkehrsministerium (5ccm Toleranz) geregelt.
Bisherige Prüfungsfahrzeuge dürfen noch bis zum 30.09.2013 benutzt werden (Übergangsregelung)!
Mehr Informationen und weitere Details finden Sie in der PDF „Information zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge“ des Tüv-Nord.