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Firmenfahrzeug: So sparen Sie 0,03% pro Kilometer

1%-Regelung: Wie Sie 0,03% pro Kilometer auf dem Weg zur Fahrschule sparen

Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens muss der Angestellte über die 1%-Regelung hinaus für die Fahrten zwischen Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte, monatlich zusätzlich 0,03 % des Listenpreises mal Entfernungskilometer und Arbeitstag als geldwerten Vorteil ansetzen.

Hier stellt sich bei vielen Fahrlehrern die Frage, ob die Fahrschule überhaupt die regelmäßige Arbeitsstätte in diesem Sinne ist.

Von einer regelmäßigen Arbeitsstätte kann man nach aktueller Rechtsprechung u.a. dann ausgehen, wenn in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers

  • arbeitstäglich oder
  • je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder
  • mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig wird.

Da dies bei vielen angestellten Fahrlehrern nicht der Fall ist, scheidet dort die Anwendung der 0,03-% Regelung aus.

(Vgl. hierzu BMF Schreiben vom 15.12.2011 IV C 5-S 2353/11/10010, BStBl 2012 S 57)

Unser Expertentipp:

Sprechen Sie gegebenenfalls ihren Steuerberater auf diese Problematik an, bzw. fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach.

www.dvpi.de

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Datum: Freitag, 21. Dezember 2012 11:33
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Ein Kommentar

  1. 1

    Zwar schon älter, dennoch informativ.Es gibt ja doch immer Mittel und Wege, um ein wenig Steuern einzusparen.

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