Freitag, 20. Dezember 2013 10:35
Immer häufiger begegnet uns die elektromechanische Feststellbremse (EPB) statt der klassischen Handbremse in unseren Autos. Der in Fahrschulen verbreitete und von uns in Frankfurt zur Ausbildung eingesetzte Golf hat im Modelljahr 2013 (Golf 7) eben diese Feststellbremse.
Wie sieht es aber mit der von der StVZO geforderten Notbremsfunktion der Feststellbremse aus?
Dafür erläutern wir erst ein mal die Funktion der Feststellbremse. Diese ist relativ einfach zu durchschauen: über einen elektrischen Schalter (Minibremshebel) wird ein Elektromotor aktiviert, der über ein Zweifachschneckengetriebe den Bremskolben der hinteren Hydraulikbremse in Bremsstellung drückt. Durch die große Untersetzung des Getriebes ist auch ohne elektrische Spannung ein zurückdrehen des Motors nicht möglich, so bleibt die Bremse ohne aktives zurückdrehen des Stellmotors auf jeden Fall geschlossen. So weit, so einfach.
Wie sieht es aber mit der von der StVZO geforderten Notbremsfunktion der Feststellbremse aus? Hier hätte ja ein ungeregeltes schließen der Hinterachsbremsen bei höherem Tempo fatale fahrdynamische Folgen!
Deswegen haben die Hersteller ein zweite, von der elektromechanischen Feststellbremse vollkommen unabhängige Funktion eingebaut. Bei Geschwindigkeiten über Schritttempo wird beim Betätigen des Bremshebels über die ABS/ESC Hardware und Steuerung hydraulisch mit allen vier Rädern (voll, aber ABS/ESC überwacht) gebremst.
Das heißt, bei einem mechanischen Problem mit der Bremspedal/Hauptbremszylindereinheit oder einem medizinischen Ausfall des Fahrers bei vorhandenem Mitfahrer, zieht man die Feststellbremse und das Auto wird über alle vier Räder unter Kontrolle von ABS/ESC voll abgebremst.
Bei Fehlbedienung kann die Bremse durch lösen des Hebels oder durch Betätigen des Fahrpedals jederzeit gelöst werden. Das System funktioniert bei einem Totalausfall der Hydraulik nicht. Aber die StVZO sagt wörtlich, „ist nicht anzunehmen“. Und damit dürfte sie recht behalten, denn wem von uns ist schon mal ein hydraulischer Bremskreis ausgefallen? Dann kann man bei einem Zweikreissystem glaubhaft von „nicht anzunehmen“ reden, oder?
Eckhard Vollmer
DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de