In Hessen dürfen BE Fahrschulen weiterhin Klasse L Schüler ausbilden
Freitag, 16. November 2012 13:57
Die 7. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung vom Juni 2012 hat überraschend die zulässige Geschwindigkeit der Klasse L von 32 km/h auf 40 km/h angehoben. Hierdurch wird in vielen Fällen die Fahrerlaubnis Klasse T entbehrlich. Das heißt, die Nachfrage nach der Klasse L wird deutlich ansteigen.
Thema: Expertentipp | Kommentare (0) | Autor: Ingo Kunzi