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Beiträge vom Januar, 2014

Neue Regeln zur Schutzkleidung bei Motorrad Fahrerlaubnisprüfungen

Dienstag, 28. Januar 2014 16:20

Die Änderung der FeV Anlage 7 wird voraussichtlich im April vom Bundesrat beschlossen und dann sofort ohne Übergangsfrist in Kraft treten.

Die Regelung im Detail

Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradschuhe mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.

Schutzkleidung

Neu sind die geforderten Rückenprotektoren und die Motorradhose. Aus der Jacke wird eine Motorradjacke und aus den knöchelhohen Schuhen

werden Motorradstiefel.

Hier hat das Ministerium auf die bekannten Unfallstatistiken reagiert, die klar belegen, dass die Schutzkleidung unter der Gürtellinie genauso wichtig ist, wie die auf der oberen Hälfte des Körpers.

Problematisch hierbei ist jedoch, dass es keine einheitliche Definition oder Norm von Motorradkleidung gibt. Was ist eine Motorradjacke, was ist normale Freizeitkleidung? Was sind Motorradstiefel? Wie sind z.B. Cowboystiefel zu bewerten?

Unser Tipp

Entscheiden Sie sich im Zweifel pro Sicherheit.
Für die optimale Schutzwirkung von Motorradkleidung ist über die Regelungen der FeV hinaus empfehlenswert, dass die Jacke und die Hose verbunden werden (via Reißverschluss) und die Hose und die Stiefel eine Überlappung von mindestens 10cm (im Sitzen) haben.

Eckhard Vollmer
DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de

Eckhard Vollmer

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