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Die 3 wichtigsten Änderungen der neuen FEV für Fahrlehrer

Freitag, 11. April 2014 18:51

Die 3 wichtigsten Änderung der neuen FEV für FahrlehrerDie 10. Änderungsverordnung der FEV wurde heute, 11.04.2014, vom Bundesrat beschlossen. Sie tritt am 1.05.2014 in Kraft. Hier die 3 wichtigsten Änderungen für Fahrlehrer.

 

1. Neuregelung der Schutzkleidung bei Zweirad-Fahrerlaubnisprüfungen:

Ab 01.05.2014 müssen bei Fahrerlaubnisprüfungen der Klassen AM, A1, A2 und A Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Stiefel, Motorrad-Handschuhe und Motorrad-Helm tragen.

Genauere Informationen können Sie in unserem Expertentipp vom Januar 2014 Nachlesen. Wor wir uns schon ausgiebig mit der kommenden Verpflichtung für Schutzkleidung bei der Motorradprüfung beschäftigt haben.

An dieser Stelle möchten wir gerne auf die Empfehlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg zum Thema Motorradschutzkleidung verweisen, die wir absolut unterstützen.

 

2. Mindestalterregelung Klasse C und D:

Das Mindestalter für Fahrer von Einsatzfahrzeugen der Rettungsdiensten, Feuerwehr, THW Katastrophenschutz und Polizei beträgt für Bewerber der Klassen C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre.

 

3. Klarerstellung zur Übergangsregelungen zu den Motorrad-Prüfungsfahrzeugen:

  • Alle bisher verwendbaren Prüfungsfahrzeuge der Klasse A beschränkt (auch die Kawa EL 252) dürfen bis 18.01.2017 für die Ausbildung und Prüfung der Fahrerlaubnis Klasse A2 verwendet werden.
  • Alle bisher benutzbaren Fahrzeuge der Klasse A (44 kW, auch unter 600 cc und unter 180 kg Leergewicht) dürfen bis 31.12.2018 weiterverwendet werden!

Diese Teile der Verordnung treten am 01.05.2014 in Kraft!

Die komplette Änderungsverordnung finden Sie im Downloadbereich.

Wir freuen uns über Ihre Meinung und Kommentare zum Thema im Kommentarbereich.

 

Autor:

Eckhard Vollmer
DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de

Eckhard Vollmer

Thema: Expertentipp | Kommentare (9) | Autor:

Neue Regeln zur Schutzkleidung bei Motorrad Fahrerlaubnisprüfungen

Dienstag, 28. Januar 2014 16:20

Die Änderung der FeV Anlage 7 wird voraussichtlich im April vom Bundesrat beschlossen und dann sofort ohne Übergangsfrist in Kraft treten.

Die Regelung im Detail

Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), eine Motorradhose und Motorradschuhe mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.

Schutzkleidung

Neu sind die geforderten Rückenprotektoren und die Motorradhose. Aus der Jacke wird eine Motorradjacke und aus den knöchelhohen Schuhen

werden Motorradstiefel.

Hier hat das Ministerium auf die bekannten Unfallstatistiken reagiert, die klar belegen, dass die Schutzkleidung unter der Gürtellinie genauso wichtig ist, wie die auf der oberen Hälfte des Körpers.

Problematisch hierbei ist jedoch, dass es keine einheitliche Definition oder Norm von Motorradkleidung gibt. Was ist eine Motorradjacke, was ist normale Freizeitkleidung? Was sind Motorradstiefel? Wie sind z.B. Cowboystiefel zu bewerten?

Unser Tipp

Entscheiden Sie sich im Zweifel pro Sicherheit.
Für die optimale Schutzwirkung von Motorradkleidung ist über die Regelungen der FeV hinaus empfehlenswert, dass die Jacke und die Hose verbunden werden (via Reißverschluss) und die Hose und die Stiefel eine Überlappung von mindestens 10cm (im Sitzen) haben.

Eckhard Vollmer
DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de

Eckhard Vollmer

Thema: Expertentipp | Kommentare (9) | Autor:

Motorradausbildung mit ABS

Donnerstag, 14. November 2013 13:05

Die Verbreitung von ABS in Motorrädern, gerade auch in der Mittelklasse, hat das Motorradfahren und auch die Motorradausbildung in den Fahrschulen deutlich sicherer gemacht. Mit Sorge beobachte ich aber die Tendenz, in der Fahrausbildung das Lernziel „Gefahrbremsung ohne ABS“ aus den Augen zu verlieren.

Fakt ist:

  • Nur ca. 60 Prozent der neu zugelassenen Motorräder haben ABS.
  • Nur ca. 25 Prozent der im Straßenverkehr benutzten Motorräder (Bestand) haben ABS.
  • Daraus ergibt sich rein statistisch, dass etwa 75 Prozent der neuen Führerscheininhaber ein Motorrad ohne ABS fahren.

Für die Ausbildung der wahrscheinlich anschließend ohne ABS fahrenden Fahrerlaubniserwerber sind folgende Ausbildungsziele überlebenswichtig:

  1. schneller Bremsdruckaufbau in 0,2 sec, ohne (vor allem!) das Vorderrad zu blockieren,
  2. eine sinnvolle Bremskraftverteilung realisieren: Hinterrad blockiert oder regelt nicht,
  3. ein blockiertes Vorderrad durch Lösen der Bremse unter Kontrolle bekommen.

Diese Fähigkeiten brauchen viel Übung!Motorrad training

Natürlich finde ich die Verwendung eines ABS-Motorrads in der Fahrschule sinnvoll, ja notwendig. Alle diese Lernziele können mit aktivem ABS geschult werden und bedürfen nicht eines Motorrads ohne oder mit abschaltbarem ABS. Für die Ausbildung empfehle ich folgendes:

  • Lehren der Bremskraftverteilung bei Gefahrbremsungen: Bremsen üben mit dem Ziel, ABS regelt nicht, vor allem nicht am Hinterrad!
  • Üben eines flotten Bremsbeginns, ohne das das Vorderrad blockiert oder regelt.
  • Der oft zu hörende Tipp, es sei wegen der dynamischen Achslastverlagerung erforderlich, die Bremsung eher sanft als ganz rasch zu beginnen, muss infrage gestellt werden. Warum? Nun, der Bremsdruckaufbau und die dynamische Achslastverlagerung dauern nur 0,2 sec, das entspricht bei 50 km/h ganzen drei Metern.
  • Ein blockiertes Vorderrad resultiert in der Regel aus zu starkem Bremsen und nicht aus zu schnellem Bremsbeginn!
  • Das ABS-System sollte nur als „Rettungsfallschirm“ für grobe Fehler da sein und gar nicht regeln.
  • Ziel muss eine optimale , nicht aber eine mittels ABS geregelte Bremsung sein.

Denn anders als bei der Pkw-Ausbildung, bei der wir auf jeden Fall die ABS-geregelte Gefahrbremsung erreichen wollen, sehe ich für die Motorradausbildung verschiedene Probleme:

  • Ein Motorrad mit ABS bietet keinen sicheren Überschlagsschutz, vor allem nicht bei den in den Fahrschulen benutzten Motorrädern der mittleren Klasse.
  • Beim Motorrad garantiert eine ABS-geregelte Bremsung noch nicht unbedingt einen kurzen Bremsweg (z.B. wenn die Bremskraft auf dem Vorderrad zu gering ist).
  • Für Fahranfänger sind blockierte Räder von Motorrädern kaum beherrschbar, vor allem, wenn nicht entsprechend geübt wurde.

Bei aufmerksamer Beobachtung der Ausbildungs- und Prüfungspraxis glaube ich, ein ziemliches Sicherheitsproblem erkannt zu haben. Deshalb mein Vorschlag:

  • Überwiegendes Üben und Prüfen der Gefahrbremsung ohne ABS (bleibt trotzdem aktiv in Bereitschaft).
  • Die Prüfungsrichtlinie, gültig seit 19.01.2013, besagt, dass das Bremsen im Regelbereich nicht zu beanstanden ist, das heißt aber im Umkehrschluss, dass es auch nicht verlangt wird.

Über eine Diskussion zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen!

Eckhard VollmerEckhard Vollmer
Dozent DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de

PS: Vielen Dank an dieser Stelle auch an die FahrSchulPraxis (Das südwestdeutsche Fahrlehrermagazin, Hrsg. Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.) welche den Artikel als Leserbrief in der Ausgabe 10/2013 abgedruckt haben.

 

 

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Übergangsregelungen für Klasse A Prüfungsfahrzeuge verlängert

Freitag, 18. Oktober 2013 15:37

Kolonne_IIIDie EU hat ihre Richtlinie zur Regelung der Prüfungsfahrzeuge geändert und damit die Übergangsregelung für die bisher verwendeten Prüfungsfahrzeuge der Klasse A (44kW, keine Mindest-Leermasse) vom 31.12.2013 auf den 31.12.2018 verlängert.

Für die meisten Fahrschulen dürfte die Änderung keine größere Rolle spielen, da die meisten in den Fahrschulen verwendeten Motorräder die neuen Regeln (min. 50 kW, min. 600 ccm, min. 175 kg) bereits erfüllen.

Aber die Fahrschulen, die z.B. eine KTM 690 oder manche Modelle von BMW verwenden, können diese noch sorglos bis zum 31.12.2018 weiter verwenden.

Die Änderung wird voraussichtlich mit der 10. Änderungsverordnung zur FeV in nationales Recht umgesetzt.

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Motorradfunkanlagen im Test

Mittwoch, 17. Juli 2013 14:56

Immer wieder sprechen uns Motorrad-Fahrlehrer an, ob wir nicht einen Tipp für ein brauchbares Funksystem für die Motorrad-Ausbildung hätten. Viele klagen über häufige Störungen durch Fremde auf der gleichen Frequenz, so dass es immer wieder zu Missverständnissen in der Kommunikation kommt. Wir haben uns aus diesem Grund entschieden zwei Systeme zu testen und von unseren Erfahrungen hier zu berichten.Inhalt des Sets

Getestet haben wir die Funkkomplettanlagen „Midland BT Next“ und „Cardo Scala Rider Instructor Kit“, die uns freundlicherweise von WIKO Funktechnik zur Verfügung gestellt wurden.

Beide Geräte funktionieren mit Bluetooth, das ursprünglich entwickelt wurde um eine Kommunikation von Computern mit Peripheriegeräten herzustellen. Bluetooth arbeitet mit einem Frequenz-Hopping-System. Die Funk-Frequenz wird bis zu 1600 Mal in der Sekunde gewechselt. So ist sichergestellt, dass keine Fremden dazwischenfunken. Diese Robustheit gegen Störungen hat sich in unserem Test absolut bestätigt. Wir hatten keinerleit Funkkontakt mit fremden Nutzern. Möglich ist das nur, wenn die Geräte bewusst gekoppelt wurden.

Die von uns getesteten Geräte sind mittlerweile weit verbreitet unter Motorradfans. Sie ermöglichen den direkten Funkkontakt zwischen Fahrer/in und Beifahrer/in sowie Gruppengespräche mit bis zu 4 Teilnehmern (allerdings nicht in der Fahrschulvariante).

Inhalt des SetsDas „Scala Rider Instructor Kit“ von Cardo enthält neben den technischen Gerätschaften zur Integration des Funks in zwei Helme zusätzlich einen Kopfhörer zur Montage der Sender-Empfänger-Einheit für den Einsatz auf dem Übungsplatz sowie eine Freisprecheinrichtung für die Verwendung im Fahrschulauto.

Das Gerät von Midland „BT Next“ wurde von WIKO für den Fahrschulbetrieb mit Zusatzhardware versehen. Das Fahrschulset wird in einem praktischen Hartschalenkoffer geliefert und enthält neben den Funkgeräten zusätzlich eine Auto-Halterung mit Saugfuß, ein Headset (ein Ohr frei) verbunden mit Kabel, wahlweise mit Dauerverbindung oder Sprechknopf.

Besonders hervorzuheben an dem „Midland BT Next“ Fahrschulset von WIKO ist, dass die Kabel der Mikrofon-Lautsprechereinheit nicht fest mit dem Sende-Empfangsgerät verbunden sind, sondern mit einem Stecker verbunden werden und somit im Falle eines Defekts (Kabelbruch) leicht ausgetauscht werden können oder eine Kabeleinheit in einem Schülerhelm für die Gesamtdauer der Ausbildung installiert werden kann.

Da eine korrekte Montage der Lautsprecher und des Mikrofons im Helm für die Verständigungsqualität aber auch für den Tragekomfort von großer Bedeutung ist, empfehlen wir eine Montage vom Fachmann. Mit etwas Übung ist aber bei beiden Geräten eine improvisierte Montage mit Klemmhalterung und Klebeband bei einem vom Schüler mitgebrachten Helm in fünf Minuten zu machen.

Die Übertragungsqualität beider Geräte ist Spitze! Das hört sich nicht nach Funk an, mehr wie eine fernmündliche Plauderei, selbst bei Tempo über 130 km/h. Funkstörungen? Dazwischen Quatschen anderer? Gibt’s nicht.

Die Möglichkeit zum Dialog hat in der Motorrad-Ausbildung viele Vorteile gebracht. Rückfragen über nicht verstandene Kommandos oder Erklärungen, Fragen zu Unklarheiten aber auch Meldungen wie „mein Visier beschlägt“ oder „ich habe da mal ein Problem“ können ganz einfach gelöst werden.

Die Funkreichweiten sind bei beiden Anbietern mit bis zu 1,6 km angegeben, obwohl um eine Häuserecke herum nach etwa 100 m Schluss ist, war das in der Praxis nie ein Problem.

Die Preise liegen beim Wiko Gerät bei 565.-€ inkl. MWSt. und beim Cardo Set knapp über 600.-€, je nach Lieferant.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Eckhard Vollmer

Der Test wurde durchgeführt von Eckhard Vollmer | DVPi Frankfurt

PS: Welche Erfahrungen mit Funk gibt es in Ihrer Fahrschule? Wir freuen uns über Ihre Kommentare.

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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge AM bis A ab dem 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 14:54

Klasse AM:

Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.

[…]

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Eine Übersicht über die Motorrad-Ausbildung 2013

Freitag, 16. November 2012 14:48

Nicht immer fällt beim Aufstieg die Theorieprüfung weg!

Wann muss nur eine Praxis-Aufstiegsprüfung (ohne Ausbildung) abgelegt werden?

Anders als viele meinen, fällt die Theorieausbildung u. Prüfung nicht bei jeder Aufstiegsprüfung weg!

Nur in der jeweils nächsten Fahrerlaubnis-Stufe (z.B. A1 auf A2 oder A2 auf A), darf auf die Theorieausbildung und Prüfung verzichtet werden und nur wenn die ursprüngliche Fahrerlaubnis mindesten 2 Jahre im Besitz ist!

Eine Praxisprüfung ohne vorherige Ausbildungsvorschriften (u.a. Sonderfahrten) ist von A1 zu A2 und von A2 zu A jeweils möglich, wenn die vorherige Fahrerlaubnis jeweils 2 Jahre in Besitz ist.

Die einzelnen Klassen mit den unterschiedlichen Varianten in der Übersicht

Klasse A 1:

Ausbildung Theorie u. Praxis(Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt)  wie bisher.

Klasse A 2:

1. Variante: Kein Vorbesitz A1: Theoretische + praktische Ausbildung (Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt ) und Prüfung, wie bisher.

2. Variante: Vorbesitz FE A1(auch Klasse 3vor April 80) min 2 Jahre: Keine Theorieausbildung u. Theorie-Prüfung. Praktische Prüfung ohne Ausbildungsvorschrift.

Klasse A:

1. Variante: nach zwei Jahren Vorbesitz FE A2 muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden. Keine Ausbildungsvorschrift.

2. Variante: innerhalb von zwei Jahren Besitz A2, 24 Jahre alt geworden: Ausbildung Theorie u. Praxis, sowie Prüfung, wie bisher. Bonus bei den Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt,2 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 1 x 45 Minuten Nachtfahrt).

3. Variante: Direkteinstieg ab 24 Jahre. Theorie und Praxisausbildung und Prüfung wie bisher(Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt).

4. Variante: Vorbesitz FE A1(auch Klasse 3vor April 80) Theorie und Praxisausbildung, Bonus bei den Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt,2 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 1 x 45 Minuten Nachtfahrt).

5. Variante für 21-23jährige: Ziel Motorradfahrerlaubnis, beantragt Klasse A beschränkt auf drei Räder (Schlüsselzahl 80 mit Enddatum), bekommt im Einschluss die Klasse A 2, bei Erreichen des Mindestalters 24 Jahre ist die Schlüsselzahl erledigt. Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug ist das Motorrad A. Ausbildung als Direkteinstieg wie Variante 3. Vorbesitz A1 Ausbildung wie Variante 4.

Vorteil dieser Lösung für die genannte Altersgruppe: der Bewerber darf sofort ein A2 Motorrad (bis 35 kW, 48 PS) fahren und erhält nach erreichen des Mindestalters von 24 Jahren für die Klasse A ohne weitere Prüfung die Berechtigung das unbeschränkte Motorrad zu fahren.

 

Zusammengestellt von
Eckhard Vollmer | DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de

 

 

 

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Welche Fahrerlaubnis noch vor dem 19.01.2013 beantragt werden sollte

Freitag, 16. November 2012 14:39

Klasse A-beschränkt wird knapp

In der 8. Änderungsverordnung der FeV, die im Dezember 2012 vom Bundesrat noch genehmigt  werden muss, steht sinngemäß: Wer noch eine alte Fahrerlaubnis Klasse A-beschränkt haben möchte, muss diese bis zum 18.1.2013 erteilt bekommen haben. Es reicht also nicht, den Antrag auf die Fahrerlaubnis bis zum Stichtag zu stellen.

[…]

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