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Beiträge vom März, 2019

Erste Hilfe Kurs bei Erweiterungsprüfungen zukünftig in der gesamten Republik notwendig.

Samstag, 16. März 2019 11:17

Verordnungsgeber widerruft Gleichstellung von „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ mit „Erster Hilfe“ !

Zum 01.04.2015 wurde bekanntlich die Unterscheidung zwischen einer Ausbildung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (mit 8 UE zu je 45 min) und der Ausbildung Erste Hilfe (16 UE zu je 45 min) abgeschafft.

Seither gibt es nur noch die Ausbildung „Erste Hilfe“ , welche nunmehr 9 UE zu je 45 min umfasst und für alle Fahrerlaubnisklassen erforderlich ist und auch bei Erweiterungsprüfungen nicht noch einmal absolviert werden muss.

In § 76 Nr. 11 a FeVgab es eine klare Besitzstandregelung die da lautete:
§ 19 FeV (Schulung in Erster Hilfe)

Einer Schulung im Sinne des § 19 Absatz 1 steht eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder eine Ausbildung in Erster Hilfe nach den bis zum Ablauf des 20. Oktober 2015 geltenden Vorschriften gleich.

Dies führte dazu, dass jemand der z.B. eine Erweiterung von Klasse B auf Klasse A machte Besitzstand hatte und keinen Lehrgang Erste Hilfe nach neuem Recht absolvieren musste. So sahen es wenigstens richtigerweise die meisten Bundesländer.

Gleichzeitig führte es aber auch dazu, dass jemand mit seiner alten Klasse B, welche er mit dem Lehrgang „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ erlangt hatte nunmehr bei einer Erweiterung auf Klasse C keine neue Ausbildung mehr in Erste Hilfe nach neuem Recht hätte machen müssen.

Dies wollte der Verordnungsgeber, nachdem er es vorher wohl übersehen hatte, anscheinend auf keinen Fall hinnehmen. Er hat nun einfach auf Kosten des Besitzstandes bei der Klasse A, die Regelung des § 76 Nr.11a FeV gestrichen.

Ob das wirklich notwendig war und ob man das überhaupt darf, mag jeder selbst für sich entscheiden !

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Umsatzsteuerbefreiung

Samstag, 16. März 2019 11:17

EuGH: Fahrschulen weiterhin umsatzsteuerpflichtig für die Klassen B und C1.

Der EUGH hat nun das lang erwartete Urteil zur Mehrwertsteuerpflicht von Fahrschulen für die Klassen B und C1 gesprochen und diese bejaht. Lesen Sie hier die Pressemitteilung und das Urteil:

Pressemitteilung

Urteil


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