Die 3 wichtigsten Änderungen der neuen FEV für Fahrlehrer
Freitag, 11. April 2014 18:51
Die 10. Änderungsverordnung der FEV wurde heute, 11.04.2014, vom Bundesrat beschlossen. Sie tritt am 1.05.2014 in Kraft. Hier die 3 wichtigsten Änderungen für Fahrlehrer.
1. Neuregelung der Schutzkleidung bei Zweirad-Fahrerlaubnisprüfungen:
Ab 01.05.2014 müssen bei Fahrerlaubnisprüfungen der Klassen AM, A1, A2 und A Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Stiefel, Motorrad-Handschuhe und Motorrad-Helm tragen.
Genauere Informationen können Sie in unserem Expertentipp vom Januar 2014 Nachlesen. Wor wir uns schon ausgiebig mit der kommenden Verpflichtung für Schutzkleidung bei der Motorradprüfung beschäftigt haben.
An dieser Stelle möchten wir gerne auf die Empfehlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg zum Thema Motorradschutzkleidung verweisen, die wir absolut unterstützen.
2. Mindestalterregelung Klasse C und D:
Das Mindestalter für Fahrer von Einsatzfahrzeugen der Rettungsdiensten, Feuerwehr, THW Katastrophenschutz und Polizei beträgt für Bewerber der Klassen C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre.
3. Klarerstellung zur Übergangsregelungen zu den Motorrad-Prüfungsfahrzeugen:
- Alle bisher verwendbaren Prüfungsfahrzeuge der Klasse A beschränkt (auch die Kawa EL 252) dürfen bis 18.01.2017 für die Ausbildung und Prüfung der Fahrerlaubnis Klasse A2 verwendet werden.
- Alle bisher benutzbaren Fahrzeuge der Klasse A (44 kW, auch unter 600 cc und unter 180 kg Leergewicht) dürfen bis 31.12.2018 weiterverwendet werden!
Diese Teile der Verordnung treten am 01.05.2014 in Kraft!
Die komplette Änderungsverordnung finden Sie im Downloadbereich.
Wir freuen uns über Ihre Meinung und Kommentare zum Thema im Kommentarbereich.
Autor:
Eckhard Vollmer
DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de
Thema: Expertentipp | Kommentare (9) | Autor: Ingo Kunzi