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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge für die Klassen BE und B96 ab 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 15:15

Klasse BE

Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß § 30a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit mehr als 4250 kg, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind.

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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge der Klassen C, D und T ab dem 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 15:14

Klasse C

Fahrzeuge der Klasse C

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Eine Übersicht über die Motorrad-Ausbildung 2013

Freitag, 16. November 2012 14:48

Nicht immer fällt beim Aufstieg die Theorieprüfung weg!

Wann muss nur eine Praxis-Aufstiegsprüfung (ohne Ausbildung) abgelegt werden?

Anders als viele meinen, fällt die Theorieausbildung u. Prüfung nicht bei jeder Aufstiegsprüfung weg!

Nur in der jeweils nächsten Fahrerlaubnis-Stufe (z.B. A1 auf A2 oder A2 auf A), darf auf die Theorieausbildung und Prüfung verzichtet werden und nur wenn die ursprüngliche Fahrerlaubnis mindesten 2 Jahre im Besitz ist!

Eine Praxisprüfung ohne vorherige Ausbildungsvorschriften (u.a. Sonderfahrten) ist von A1 zu A2 und von A2 zu A jeweils möglich, wenn die vorherige Fahrerlaubnis jeweils 2 Jahre in Besitz ist.

Die einzelnen Klassen mit den unterschiedlichen Varianten in der Übersicht

Klasse A 1:

Ausbildung Theorie u. Praxis(Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt)  wie bisher.

Klasse A 2:

1. Variante: Kein Vorbesitz A1: Theoretische + praktische Ausbildung (Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt ) und Prüfung, wie bisher.

2. Variante: Vorbesitz FE A1(auch Klasse 3vor April 80) min 2 Jahre: Keine Theorieausbildung u. Theorie-Prüfung. Praktische Prüfung ohne Ausbildungsvorschrift.

Klasse A:

1. Variante: nach zwei Jahren Vorbesitz FE A2 muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden. Keine Ausbildungsvorschrift.

2. Variante: innerhalb von zwei Jahren Besitz A2, 24 Jahre alt geworden: Ausbildung Theorie u. Praxis, sowie Prüfung, wie bisher. Bonus bei den Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt,2 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 1 x 45 Minuten Nachtfahrt).

3. Variante: Direkteinstieg ab 24 Jahre. Theorie und Praxisausbildung und Prüfung wie bisher(Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt).

4. Variante: Vorbesitz FE A1(auch Klasse 3vor April 80) Theorie und Praxisausbildung, Bonus bei den Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt,2 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 1 x 45 Minuten Nachtfahrt).

5. Variante für 21-23jährige: Ziel Motorradfahrerlaubnis, beantragt Klasse A beschränkt auf drei Räder (Schlüsselzahl 80 mit Enddatum), bekommt im Einschluss die Klasse A 2, bei Erreichen des Mindestalters 24 Jahre ist die Schlüsselzahl erledigt. Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug ist das Motorrad A. Ausbildung als Direkteinstieg wie Variante 3. Vorbesitz A1 Ausbildung wie Variante 4.

Vorteil dieser Lösung für die genannte Altersgruppe: der Bewerber darf sofort ein A2 Motorrad (bis 35 kW, 48 PS) fahren und erhält nach erreichen des Mindestalters von 24 Jahren für die Klasse A ohne weitere Prüfung die Berechtigung das unbeschränkte Motorrad zu fahren.

 

Zusammengestellt von
Eckhard Vollmer | DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de

 

 

 

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Welche Fahrerlaubnis noch vor dem 19.01.2013 beantragt werden sollte

Freitag, 16. November 2012 14:39

Klasse A-beschränkt wird knapp

In der 8. Änderungsverordnung der FeV, die im Dezember 2012 vom Bundesrat noch genehmigt  werden muss, steht sinngemäß: Wer noch eine alte Fahrerlaubnis Klasse A-beschränkt haben möchte, muss diese bis zum 18.1.2013 erteilt bekommen haben. Es reicht also nicht, den Antrag auf die Fahrerlaubnis bis zum Stichtag zu stellen.

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In Hessen dürfen BE Fahrschulen weiterhin Klasse L Schüler ausbilden

Freitag, 16. November 2012 13:57

Die 7. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung vom Juni 2012 hat überraschend die zulässige Geschwindigkeit der Klasse L von 32 km/h auf 40 km/h angehoben. Hierdurch wird in vielen Fällen die Fahrerlaubnis Klasse T entbehrlich. Das heißt, die Nachfrage nach der Klasse L wird deutlich ansteigen.

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