Eine Übersicht über die Motorrad-Ausbildung 2013
Nicht immer fällt beim Aufstieg die Theorieprüfung weg!
Wann muss nur eine Praxis-Aufstiegsprüfung (ohne Ausbildung) abgelegt werden?
Anders als viele meinen, fällt die Theorieausbildung u. Prüfung nicht bei jeder Aufstiegsprüfung weg!
Nur in der jeweils nächsten Fahrerlaubnis-Stufe (z.B. A1 auf A2 oder A2 auf A), darf auf die Theorieausbildung und Prüfung verzichtet werden und nur wenn die ursprüngliche Fahrerlaubnis mindesten 2 Jahre im Besitz ist!
Eine Praxisprüfung ohne vorherige Ausbildungsvorschriften (u.a. Sonderfahrten) ist von A1 zu A2 und von A2 zu A jeweils möglich, wenn die vorherige Fahrerlaubnis jeweils 2 Jahre in Besitz ist.
Die einzelnen Klassen mit den unterschiedlichen Varianten in der Übersicht
Klasse A 1:
Ausbildung Theorie u. Praxis(Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt) wie bisher.
Klasse A 2:
1. Variante: Kein Vorbesitz A1: Theoretische + praktische Ausbildung (Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt ) und Prüfung, wie bisher.
2. Variante: Vorbesitz FE A1(auch Klasse 3vor April 80) min 2 Jahre: Keine Theorieausbildung u. Theorie-Prüfung. Praktische Prüfung ohne Ausbildungsvorschrift.
Klasse A:
1. Variante: nach zwei Jahren Vorbesitz FE A2 muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden. Keine Ausbildungsvorschrift.
2. Variante: innerhalb von zwei Jahren Besitz A2, 24 Jahre alt geworden: Ausbildung Theorie u. Praxis, sowie Prüfung, wie bisher. Bonus bei den Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt,2 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 1 x 45 Minuten Nachtfahrt).
3. Variante: Direkteinstieg ab 24 Jahre. Theorie und Praxisausbildung und Prüfung wie bisher(Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt).
4. Variante: Vorbesitz FE A1(auch Klasse 3vor April 80) Theorie und Praxisausbildung, Bonus bei den Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt,2 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 1 x 45 Minuten Nachtfahrt).
5. Variante für 21-23jährige: Ziel Motorradfahrerlaubnis, beantragt Klasse A beschränkt auf drei Räder (Schlüsselzahl 80 mit Enddatum), bekommt im Einschluss die Klasse A 2, bei Erreichen des Mindestalters 24 Jahre ist die Schlüsselzahl erledigt. Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug ist das Motorrad A. Ausbildung als Direkteinstieg wie Variante 3. Vorbesitz A1 Ausbildung wie Variante 4.
Vorteil dieser Lösung für die genannte Altersgruppe: der Bewerber darf sofort ein A2 Motorrad (bis 35 kW, 48 PS) fahren und erhält nach erreichen des Mindestalters von 24 Jahren für die Klasse A ohne weitere Prüfung die Berechtigung das unbeschränkte Motorrad zu fahren.
Zusammengestellt von
Eckhard Vollmer | DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de
Freitag, 4. Januar 2013 10:11
In der Übersicht der Klasse A Ausbildung 2013 hat sich in der 2. Variante der Klasse A2 ein Fehler eingeschlichen. Die praktische Ausbildung ist nicht notwendig und daher im Text durchgestrichen. Die Praktische Prüfung ist jedoch nach wie vor erforderlich.
Viele Grüße
Eckhard Vollmer [DVPi Frankfurt]
Donnerstag, 19. September 2013 8:06
Update: Klasse A für 21-23 jährige
Dienstag, 3. Dezember 2013 16:00
Update: Kleiner Fehler verbessert. Vielen Dank für den Hinweis!
Freitag, 13. Juni 2014 15:36
[…] http://www.dvpi.de/…/ […]