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Entzug der Fahrschulerlaubnis wegen Nichtverzahnung von Theorie und Praxis

Dienstag, 26. Februar 2013 13:10

In einem aktuellen Fall in Hessen hat die Aufsichtsbehörde einem Fahrschulinhaber die Fahrschulerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung entzogen.

Sachverhalt

Bei einer Überwachung war festgestellt worden, dass ein Teil der Fahrschüler erst nach abgeschlossener theoretischer Ausbildung bzw. nach bestandener Theorieprüfung mit der praktischen Ausbildung begonnen hatten. Daraufhin widerrief die Aufsichtsbehörde dem Fahrschulinhaber die Fahrschulerlaubnis unter Anordnung sofortiger Vollziehung. Der Fahrschulinhaber beantragte vor dem Verwaltungsgericht die […]

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Übergangsvorschrift zu den Prüfungsfahrzeugen ab dem 19. Januar 2013

Montag, 14. Januar 2013 13:17

Letzte Woche (2. KW) hat uns eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums erreicht, die zur wichtigen Klärung von offenen Fragen geführt hat.

Hier alle Übergangsregelungen auf einen Blick:

1. Oktober 2013: Die Übergangsregelung vom 1. Juli 2004 endet: Betrifft die Nutzfahrzeugklassen C/CE, D/DE hauptsächlich:  zgM, ABS.

1. Januar 2014: Klasse A Prüfungsfahrzeuge mindestens 595 ccm, 175 kg Leermasse u. 50 kW Motorleistung.

9. Januar 2017: Alle anderen Prüfungsfahrzeuge müssen den neuen Regeln entsprechen. Z.B. in der

Klasse A2: 395 ccm Mindesthubraum oder in der Klasse BE die neuen Regeln mit der zulässigen Gesamtmasse der Kombination über 4,25 t.

Das heißt vor allem, dass alle bisher verwendeten BE Prüfungszüge bis 18. Januar 2017 weiter verwendet werden dürfen, auch wenn die Kombination unter 3,5t zgM hat.

Vorsicht: Direkt ab 19. Januar 2013 dürfen nicht alle alten BE-Züge zur Ausbildung B 96 benutzt werden! Hier muss auf eine zulässige Gesamtmasse der Kombination von über 3,5 t geachtet werden.

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Automatik-Regelung ist geklärt

Montag, 14. Januar 2013 12:40

Mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) tritt am 19. Januar 2013 eine wichtige Änderung in Kraft:

Wenn der Fahrerlaubnisbewerber eine Klasse B ohne Beschränkung besitzt, können in den Nutzfahrzeugklassen (C1, C, D1, D) Automatikfahrzeuge für die Ausbildung und Prüfung verwendet werden. Ohne Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

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Bundesratsbeschluss zur Änderung der FeV

Freitag, 21. Dezember 2012 11:34

Der Bundesrat hat am 14.12.2012 die 8. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beschlossen! Das sollten Sie wissen:

Der Beschluss des Bundesrats vom 14.12.2012 hat den bekannten Entwurf der 8. Änderungsverordnung mit einer Ausnahme bestätigt.

Die Mindestalter-Regelung in der Klasse D wurde […]

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Firmenfahrzeug: Beweislastumkehr gegenüber dem Finanzamt

Freitag, 21. Dezember 2012 11:34

Grundsätzlich ging man bisher davon aus, dass ein überlassenes Firmenfahrzeug auch privat genutzt wird. Sollte dies nicht der Fall sein musste der Betroffene das Gegenteil beweisen (Anscheinsbeweis).

Nach neuerer Rechtsprechung muss jedoch nun die Finanzverwaltung das Gegenteil beweisen (Beweislastumkehr), wenn […]

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Firmenfahrzeug: So sparen Sie 0,03% pro Kilometer

Freitag, 21. Dezember 2012 11:33

1%-Regelung: Wie Sie 0,03% pro Kilometer auf dem Weg zur Fahrschule sparen

Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens muss der Angestellte über die 1%-Regelung hinaus für die Fahrten zwischen Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte, monatlich zusätzlich 0,03 % des Listenpreises mal Entfernungskilometer und […]

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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge für die Klassen BE und B96 ab 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 15:15

Klasse BE

Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger gemäß § 30a Absatz 2 Satz 1 StVZO mit mehr als 4250 kg, die als Kombination nicht der Klasse B zuzurechnen sind.

[…]

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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge der Klassen C, D und T ab dem 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 15:14

Klasse C

Fahrzeuge der Klasse C

[…]

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Übersicht über die Prüfungsfahrzeuge AM bis A ab dem 19.01.2013

Freitag, 16. November 2012 14:54

Klasse AM:

Zweirädrige Kleinkrafträder oder Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 40 km/h.

[…]

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Eine Übersicht über die Motorrad-Ausbildung 2013

Freitag, 16. November 2012 14:48

Nicht immer fällt beim Aufstieg die Theorieprüfung weg!

Wann muss nur eine Praxis-Aufstiegsprüfung (ohne Ausbildung) abgelegt werden?

Anders als viele meinen, fällt die Theorieausbildung u. Prüfung nicht bei jeder Aufstiegsprüfung weg!

Nur in der jeweils nächsten Fahrerlaubnis-Stufe (z.B. A1 auf A2 oder A2 auf A), darf auf die Theorieausbildung und Prüfung verzichtet werden und nur wenn die ursprüngliche Fahrerlaubnis mindesten 2 Jahre im Besitz ist!

Eine Praxisprüfung ohne vorherige Ausbildungsvorschriften (u.a. Sonderfahrten) ist von A1 zu A2 und von A2 zu A jeweils möglich, wenn die vorherige Fahrerlaubnis jeweils 2 Jahre in Besitz ist.

Die einzelnen Klassen mit den unterschiedlichen Varianten in der Übersicht

Klasse A 1:

Ausbildung Theorie u. Praxis(Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt)  wie bisher.

Klasse A 2:

1. Variante: Kein Vorbesitz A1: Theoretische + praktische Ausbildung (Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt ) und Prüfung, wie bisher.

2. Variante: Vorbesitz FE A1(auch Klasse 3vor April 80) min 2 Jahre: Keine Theorieausbildung u. Theorie-Prüfung. Praktische Prüfung ohne Ausbildungsvorschrift.

Klasse A:

1. Variante: nach zwei Jahren Vorbesitz FE A2 muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden. Keine Ausbildungsvorschrift.

2. Variante: innerhalb von zwei Jahren Besitz A2, 24 Jahre alt geworden: Ausbildung Theorie u. Praxis, sowie Prüfung, wie bisher. Bonus bei den Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt,2 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 1 x 45 Minuten Nachtfahrt).

3. Variante: Direkteinstieg ab 24 Jahre. Theorie und Praxisausbildung und Prüfung wie bisher(Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x 45 Minuten Überlandfahrt,4 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 3 x 45 Minuten Nachtfahrt).

4. Variante: Vorbesitz FE A1(auch Klasse 3vor April 80) Theorie und Praxisausbildung, Bonus bei den Sonderfahrten (Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x 45 Minuten Überlandfahrt,2 x 45 Minuten Autobahnfahrt, 1 x 45 Minuten Nachtfahrt).

5. Variante für 21-23jährige: Ziel Motorradfahrerlaubnis, beantragt Klasse A beschränkt auf drei Räder (Schlüsselzahl 80 mit Enddatum), bekommt im Einschluss die Klasse A 2, bei Erreichen des Mindestalters 24 Jahre ist die Schlüsselzahl erledigt. Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug ist das Motorrad A. Ausbildung als Direkteinstieg wie Variante 3. Vorbesitz A1 Ausbildung wie Variante 4.

Vorteil dieser Lösung für die genannte Altersgruppe: der Bewerber darf sofort ein A2 Motorrad (bis 35 kW, 48 PS) fahren und erhält nach erreichen des Mindestalters von 24 Jahren für die Klasse A ohne weitere Prüfung die Berechtigung das unbeschränkte Motorrad zu fahren.

 

Zusammengestellt von
Eckhard Vollmer | DVPi Frankfurt
vollmer@dvpi-frankfurt.de

 

 

 

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